Die Entwicklung zum Podologen und was den Unterschied ausmacht
Es dauerte bis Ende 2001, bis das Podologengesetz eine bundeseinheitliche Regelung für die staatlich geprüften Podologen schuf. Dadurch wurde der Podologe zum Medizinal-Fachberuf; Er gilt auch als Bindeglied zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhtechniker oder auch Krankengymnast.
Das Podologengesetz
Mit dem Gesetz werden Vorschriften für eine qualitätssichernde Ausbildung erlassen, nach deren erfolgreichem Abschluss die Berechtigung verliehen wird, den Titel "Podologin/Podologe" zu führen. Die durch das Gesetz geschützte Berufsbezeichnung wird auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU verwandt und hebt sich dadurch von der Bezeichnung "Kosmetischer Fußpfleger/Fußpflegerin" ab.
Mit dem neuen Berufstitel ist sowohl für Patienten als auch für die die Behandlung veranlassenden Ärzte deutlich erkennbar, wer die dem Gesetz entsprechende Ausbildung durchlaufen hat. Dies dient letztlich dem Interesse des Patienten und dessen Schutz vor fehlerhafter oder falscher Behandlung.